Einzelpsychotherapie

Psychotherapeutische Uterstützung im "Einzel-Setting"

 

Termine für individuelle therapeutische Arbeit:  Einzelthermine  dauern jeweils 50 Minuten - in der Regel 1 x pro Woche - und bietee Ihnen die Möglichkeit, so offen wie möglich über Ihr Problem, die damit zusammenhängende aktuelle Situation und Ihre Wünsche zu sprechen. Sie können von Ihrem Gegenüber Interesse, Aufmerksamkeit und Verständnis erwarten - ein/e Therapeut/in urteilt nicht. Wichtig für Sie: der Therapeut/ die Therapeutin kann nur in dem Maß seine/ihre Professionalität im Sinn Ihrer Veränderungswünsche einsetzen, wie Sie sich trauen (können), offen zu sein. Das heißt für Sie: prüfen Sie in den ersten Kontakten ob für Sie "die Chemie stimmt".

Dies gilt für alle sogenannten Psychotherapierichtungen, von denen es eine Vielzahl gibt. Die Qual der Wahl wird jedoch verringert dadurch, daß nur drei von den Krankenkassen "zugelassenen" (s.u. "Richtlinienverfahren") sind:

  • die Analytische Psychotherapie
  • die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie  
  • die Verhaltenstherapie

Wenn Sie sich über diese und weiter Therapierichtungen etwas informieren wollen, ist das z.B. über folgenden link möglich: http://de.wikipedia.or/wiki/Psychotherapie

 

 

Ziel von Einzelpsychotherapie

 

    ... ist ein guter Zugang zu Ihren Gefühlen und Bedürfnissen: ein authentische(re)s "sich - besser -   fühlen". Sie werden jetzt vielleicht sagen "ich will vorrangig meine Symptome loswerden". Symptome werden jedoch für die Psyche genau dann benötig, wenn dieser Zugang nur eingeschränkt möglich ist. Ein Beispiel mag das verdeutlichen: wenn es für ein Kind schwer oder fast unmöglich ist, seine Bedürfnisse nach z.B. Spiel, Ruhe und Erholung zu leben (Kindheit in Kriegszeiten etwa) , so lernt das Kind, diese Bedürfnisse "wegzustecken"; es lernt, sich selbst zu überfordern. Als Erwachsene/r kann es z.B. in Situationen, in denen diese Bedürfnisse gelebt werden könnten (Kinder aus dem Haus, Arbeit nicht mehr Nr.1- "man könnte sein Leben genießen") zu Symptomen kommen. Wir nennen das eine "Versuchungssituation". Der/die Therapeut/in schafft ein emotionales Umfeld, in dem der Zugang zu so weggedrängten Bedürfnissen zunehmend eröffnet wird. Das wird möglich, wenn die Gefühle, die das Bedürfniss im Schach halten und zu denen der/die Betreffende keinen Zugang mehr hat, wieder bewußt werden. (Das Wissen um diese Zusammenhänge und der bewußte Wille, etwas zu ändern, reichen leider nicht).

Heilung im psychotherapeutischen Prozess bedeutet zu einem wesentlichen Teil, bisher abgespaltene Gefühle und Bedürfnisse wieder bewußt erleben zu lernen.

 

 

Dauer von Einzelpsychotherapie

 

Durch die Regeln der Richtlinien-Psychotherapie, werden folgende Grenzen gesetzt: die Kostenübernahme erfolgt für einem Zeitraum von 1/2 bis 2 Jahren, das sind zwischen 25 bis max 100 Sitzungen.

 

 

Kostenübernahme durch Krankenkassen

 

Für welche Verfahren werden die Kosten übernommen? - Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur Behandlungen nach den derzeit anerkannten "Richtlinienverfahren". Dies sind Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundiertes Verfahren und Verhaltenstherapie. Private Krankenkassen übernehmen teilweise auch die Kosten für andere Verfahren. Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

Für welche Störungen bezahlt die Krankenkasse? - Krankenkassen übernehmen die gesamten Behandlungskosten, wenn es sich um eine psychische Störung mit "Krankheitswert" handelt. Dazu gehören u.a. Angststörungen, Depressionen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische Störungen, Süchte, Verhaltensstörungen, Zwangsstörungen. Ob eine solche psychische Störung vorliegt, kann durch einen kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten oder einen Arzt festgestellt werden. Leistungen wie Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung werden von den Krankenkassen nicht übernommen.